Ombudsmann für Finanzdienstleistungen

Sie sind Verbraucher und haben einen Bankstreit mit Ihrem belgischen Finanzinstitut oder Finanzvermittler? Ombudsfin kann Ihnen helfen, eine Lösung zu finden!

Auch als Unternehmen können Sie sich bei bestimmten Streitigkeiten an Ombudsfin wenden, nämlich bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Krediten, bei der Ausübung der besonderen Befugnisse nach Buch VII des Wirtschaftsgesetzbuchs im Zusammenhang mit der Basis-Bankdienstleistung für Unternehmen, bei grenzüberschreitenden Zahlungen innerhalb der Europäischen Union bis zu einem Betrag von 50.000 EUR und bei MIFs.

Allerdings muss das betreffende Finanzinstitut oder der Finanzintermediär Mitglied von Ombudsfin sein. Außerdem müssen Sie Ihre Beschwerde zunächst bei der zuständigen Beschwerdestelle des Finanzinstituts oder des Finanzintermediärs eingereicht haben.

Ombudsfin nimmt Beschwerden in deutscher Sprache von in Belgien ansässigen Personen entgegen. Wenn Sie nicht in Belgien ansässig sind, formulieren Sie Ihre Beschwerde bitte auf Englisch, Niederländisch oder Französisch.

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