Ombudsfin.be gewährleistet die Barrierefreiheit dieser Website in Übereinstimmung mit folgender Gesetzgebung: Gesetz vom 19. Juli 2018 über die Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen von Regierungsbehörden.
Diese Barrierefreiheitserklärung gilt für die Website www.ombudsfin.be
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definieren Anforderungen für Designer und Entwickler, um die Zugänglichkeit von Websites für alle Menschen zu verbessern. Es gibt drei Konformitätsstufen: Stufe A, Stufe AA und Stufe AAA. Ombudsfin.be entspricht vollständig WCAG 2.1 Stufe AA. Die Ombudsfin-Website entspricht teilweise WCAG 2.1 Stufe AA. Teilweise konform bedeutet, dass einige Teile des Inhalts nicht vollständig den Zugänglichkeitsstandards entsprechen, insbesondere die als Download verfügbaren Word-Dokumente, die nicht vollständig den Zugänglichkeitskriterien entsprechen.
Wir begrüßen Ihr Feedback zur Zugänglichkeit von Ombudsfin.be. Bitte lassen Sie uns wissen, wenn Sie auf Ombudsfin.be auf Zugänglichkeitsbarrieren stoßen:
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Die Zugänglichkeit von Ombudsfin.be hängt von den folgenden Technologien ab, die in Verbindung mit der spezifischen Kombination von Webbrowser und gegebenenfalls installierten unterstützenden Technologien oder Plug-Ins auf Ihrem Computer arbeiten:
Diese Technologien werden für die Konformität mit den verwendeten Zugänglichkeitsstandards vertraut.
Die Einhaltung der Zugänglichkeitsvorschriften der Ombudsfin-Website wird mithilfe des automatisierten Audittools Pa11y Ci überwacht.
Diese Erklärung wurde am 23. Februar 2023 mithilfe des W3C Accessibility Statement Generator Tools erstellt.