Verfahren

Vor der Einreichung. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Beschwerde zunächst bei dem Finanzinstitut einzureichen, bevor Sie sich an Ombudsfin wenden, um eine direkte Lösung zu erzielen. 

Einreichung. Sie können Ihre Beschwerde bei einreichen via unser Online-Formular, per E-Mail oder post. In jedem Fall müssen Sie die Beschwerde schriftlich einreichen. Sie erhalten eine Bestätigung, sobald die Beschwerde bei der Abteilung eingeht.

Zulässigkeit. Die Zuständigkeit von Ombudsfin ist klar definiert. Eine erste Prüfung der Beschwerde wird feststellen, ob sie den Zulässigkeitskriterien entspricht.

Bearbeitung. Wenn die Beschwerde zulässig ist, wird sie von einem Berater bearbeitet. Wir werden mögliche Lösungen für das Problem prüfen. Die Dauer der Behandlung beträgt grundsätzlich 90 Kalendertage, kann jedoch je nach Komplexität um denselben Zeitraum verlängert werden. 

Stellungnahme des Ombudsmanns. Am Ende der Mediationsphase wird der Ombudsmann Stellung beziehen und gibt eine schriftliche Stellungnahme ab, die allen beteiligten Parteien zugestellt wird. 

Dokumente: