Beitritt zu Ombudsfin
Ombudsfin ist zuständig für Beschwerden gegen die in Artikel 128/1.§2. des Gesetzes vom 2. August 2002 über die Aufsicht über den Finanzsektor und die Finanzdienstleistungen aufgeführten Finanzinstitute.
Diese Institute sind auch in spezifischen Listen aufgeführt, die von der FSMA oder der NBB (je nach Kategorie) erstellt und auf deren Website veröffentlicht wurden. Konkret handelt es sich um:
- Kreditinstitute;
- Wertpapierfirmen;
- E-Geld-Institute;
- Zahlungsinstitute;
- Kreditgeber;
- Vermittler von Bank- und Wertpapierdienstleistungen;
- Kreditvermittler für Verbraucherkredite;
- Kreditvermittler für Hypothekarkredite;
- Kreditdienstleister; und
- jede andere Person oder Einrichtung, die im Finanzsektor tätig ist und deren Streitigkeiten Gegenstand einer außergerichtlichen Beilegung sein können.
Wenn eine Einrichtung eine der oben genannten Tätigkeiten ausübt, ist Ombudsfin befugt, bei Beschwerden gegen diese Einrichtung zu intervenieren.
Für Darlehensgeber und Kreditvermittler sieht das neue Anerkennungsverfahren mit dem FSMA auch den Anschluss an die Ombudsfin asbl vor. Ab November 2015 werden Kreditgeber oder Kreditvermittler, die ihre Akkreditierung von der FSMA erhalten, Mitglieder von Ombudsfin.
In der Datei, die Sie hier herunterladen können, finden Sie weitere Informationen über den Beitritt zu Ombudsfin asbl, die Verfahrensregeln, den Antrag auf Mitgliedschaft und die Checklisten, die von den Finanzinstituten bei der Vorbereitung einer Antwort an Ombudsfin im Rahmen eines bestimmten Beschwerdefalls zu verwenden sind.
Immer mehr Vorschriften oder Verhaltenskodizes in diesem Sektor verpflichten die Finanzinstitute oder empfehlen ihnen, sich einem alternativen Streitbeilegungsverfahren für die Bearbeitung von Beschwerden von Privatkunden anzuschließen. Um eine ordnungsgemäße Bearbeitung dieser Beschwerden zu gewährleisten, bitten wir Sie, innerhalb Ihrer Einrichtung eine Person zu benennen, die für die Bearbeitung von Beschwerden zuständig ist und die dann unsere Kontaktperson wird. Zu diesem Zweck bitten wir Sie unter anderem, das nachstehende Formular auszufüllen und abzuschicken.
Sollten Sie weitere Fragen zur Rolle von Ombudsfin haben, die auch für das Image der Finanzinstitute in Belgien wichtig ist, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren (02/545 77 70, ombudsman@ombudsfin.be).