Angeschlossene Institute
Ombudsfin ist zuständig für Beschwerden gegen die in Artikel 128/1.§2. des Gesetzes vom 2. August 2002 über die Aufsicht über den Finanzsektor und die Finanzdienstleistungen aufgeführten Finanzinstitute.
Diese Institute sind auch in spezifischen Listen aufgeführt, die von der FSMA oder der NBB (je nach Kategorie) erstellt und auf deren Website veröffentlicht wurden. Konkret handelt es sich um:
- Kreditinstitute;
- Wertpapierfirmen;
- E-Geld-Institute;
- Zahlungsinstitute;
- Kreditgeber;
- Vermittler von Bank- und Wertpapierdienstleistungen;
- Kreditvermittler für Verbraucherkredite;
- Kreditvermittler für Hypothekarkredite;
- Kreditdienstleister; und
- jede andere Person oder Einrichtung, die im Finanzsektor tätig ist und deren Streitigkeiten Gegenstand einer außergerichtlichen Beilegung sein können.
Für Finanzinstitute
- Lesen Sie hier (Französisch), wie ein Finanzinstitut der Ombudsfin asbl beitreten kann.
Nachfolgend finden Sie eine Liste mit Kontaktdaten der zuständigen Beschwerdestellen einiger Mitglieder von Ombudsfin vzw. Wenn das Finanzinstitut nicht auf der Liste aufgeführt ist, geben Sie in Ihrer Mitteilung an das betroffene Finanzinstitut einfach klar und deutlich an, dass es sich um eine Beschwerde handelt oder dass Ihre Post für die Beschwerdestelle bestimmt ist.
Ebury Partners Belgium
Elantis
04 232 45 01
Emoral
0473 61 29 01
050 60 19 02
EOS Aremas Belgium
02 508 03 80
Ethias
zie : Optimabank
Euler Hermes Europe
02 289 34 58
02 289 35 75
Eural
zie : Record Bank
Euroclear Bank
Europabank
Mercier Van Lanschot
03 286 69 21
03 286 78 01