Angeschlossene Institute

Ombudsfin ist zuständig für Beschwerden gegen die in Artikel 128/1.§2. des Gesetzes vom 2. August 2002 über die Aufsicht über den Finanzsektor und die Finanzdienstleistungen aufgeführten Finanzinstitute. 

Diese Institute sind auch in spezifischen Listen aufgeführt, die von der FSMA oder der NBB (je nach Kategorie) erstellt und auf deren Website veröffentlicht wurden. Konkret handelt es sich um:


Für Finanzinstitute

  • Lesen Sie hier (Französisch), wie ein Finanzinstitut der Ombudsfin asbl beitreten kann. 


Nachfolgend finden Sie eine Liste mit Kontaktdaten der zuständigen Beschwerdestellen einiger Mitglieder von Ombudsfin vzw. Wenn das Finanzinstitut nicht auf der Liste aufgeführt ist, geben Sie in Ihrer Mitteilung an das betroffene Finanzinstitut einfach klar und deutlich an, dass es sich um eine Beschwerde handelt oder dass Ihre Post für die Beschwerdestelle bestimmt ist.

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