Angeschlossene Institute
Ombudsfin ist zuständig für Beschwerden gegen die in Artikel 128/1.§2. des Gesetzes vom 2. August 2002 über die Aufsicht über den Finanzsektor und die Finanzdienstleistungen aufgeführten Finanzinstitute.
Diese Institute sind auch in spezifischen Listen aufgeführt, die von der FSMA oder der NBB (je nach Kategorie) erstellt und auf deren Website veröffentlicht wurden. Konkret handelt es sich um:
- Kreditinstitute;
- Wertpapierfirmen;
- E-Geld-Institute;
- Zahlungsinstitute;
- Kreditgeber;
- Vermittler von Bank- und Wertpapierdienstleistungen;
- Kreditvermittler für Verbraucherkredite;
- Kreditvermittler für Hypothekarkredite;
- Kreditdienstleister; und
- jede andere Person oder Einrichtung, die im Finanzsektor tätig ist und deren Streitigkeiten Gegenstand einer außergerichtlichen Beilegung sein können.
Für Finanzinstitute
- Lesen Sie hier (Französisch), wie ein Finanzinstitut der Ombudsfin asbl beitreten kann.
Nachfolgend finden Sie eine Liste mit Kontaktdaten der zuständigen Beschwerdestellen einiger Mitglieder von Ombudsfin vzw. Wenn das Finanzinstitut nicht auf der Liste aufgeführt ist, geben Sie in Ihrer Mitteilung an das betroffene Finanzinstitut einfach klar und deutlich an, dass es sich um eine Beschwerde handelt oder dass Ihre Post für die Beschwerdestelle bestimmt ist.
Bank Degroof Petercam NV
02 233 99 85
Bank Delen
03 244 54 78
03 244 54 44
Bank J. Van Breda & C°
0800 93 004
03 271 10 94
Bank Nagelmackers NV
Bank of America Europe Designated Activity Company, Brussels Branch
Bank of Baroda
02 285 00 49
02 285 00 47
Bank of India
03 231 83 87
Bank van Brabant
Zie : Beobank
Banque Chaabi du Maroc
02 512 96 60
Banque CPH
069 88 14 89/81
069 88 14 95