Angeschlossene Institute
Ombudsfin ist zuständig für Beschwerden gegen die in Artikel 128/1.§2. des Gesetzes vom 2. August 2002 über die Aufsicht über den Finanzsektor und die Finanzdienstleistungen aufgeführten Finanzinstitute.
Diese Institute sind auch in spezifischen Listen aufgeführt, die von der FSMA oder der NBB (je nach Kategorie) erstellt und auf deren Website veröffentlicht wurden. Konkret handelt es sich um:
- Kreditinstitute;
- Wertpapierfirmen;
- E-Geld-Institute;
- Zahlungsinstitute;
- Kreditgeber;
- Vermittler von Bank- und Wertpapierdienstleistungen;
- Kreditvermittler für Verbraucherkredite;
- Kreditvermittler für Hypothekarkredite;
- Kreditdienstleister; und
- jede andere Person oder Einrichtung, die im Finanzsektor tätig ist und deren Streitigkeiten Gegenstand einer außergerichtlichen Beilegung sein können.
Für Finanzinstitute
- Lesen Sie hier (Französisch), wie ein Finanzinstitut der Ombudsfin asbl beitreten kann.
Nachfolgend finden Sie eine Liste mit Kontaktdaten der zuständigen Beschwerdestellen einiger Mitglieder von Ombudsfin vzw. Wenn das Finanzinstitut nicht auf der Liste aufgeführt ist, geben Sie in Ihrer Mitteilung an das betroffene Finanzinstitut einfach klar und deutlich an, dass es sich um eine Beschwerde handelt oder dass Ihre Post für die Beschwerdestelle bestimmt ist.
Bonnewijn, Renwart, Van Goethem & Cie
zie : Bank Degroof
Bpost Bank
zie : Bnp Paribas Fortis
Buttonwood Vermogenbeheerders
zie : Van Lanschot Bankiers
Buy Way Personal Finance
02 320 25 98
Byblos Bank Europe
02 551 00 20
02 513 05 26
CA Indosuez Wealth (Europe), Belgium Branch
zie : Bank Degroof Petercam
Calyon
zie : Crédit Agricole Corporate and Investment Bank
Candriam, Belgian Branch
Capital & Finance Asset Management
zie : Bank Delen
Capital@Work